Weiterbildung für Betriebsratsmitglieder

Betriebsrätekonferenz zum Thema „Ohren zu und durch!? Lärm im Betrieb effektiv begegnen“

13.06.2024 | Lärm am Arbeitsplatz gefährdet die Gesundheit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Lärm belastet den Körper und die Psyche. Ein Zuviel bewirkt Gehörschäden, Kopfschmerzen, Anspannung, verstärktes Stresserleben und vieles mehr. Lärmschwerhörigkeit ist noch immer eine der häufigsten Berufskrankheiten. Lärm einzudämmen ist daher ein Gebot der Stunde - zur Gesunderhaltung der Beschäftigten und als Mittel gegen den wachsenden Fachkräftemangel.

Die Betriebsrätekonferenz bietet Raum für einen Erfahrungsaustausch zu den Herausforderungen im Kampf gegen Lärmbelastungen im Betrieb. Außerdem wird die Berufsgenossenschaft Holz/Metall darüber berichten, was diese zur Vorbeugung von Lärmbelastungen empfiehlt und wie sie Betrieben beratend zur Seite stehen kann. Die Teilnehmenden erfahren von den zentralen Grundvorschriften zum Schutz der Beschäftigten vor Lärmbelastungen und lernen, welche Mitbestimmungs- und Handlungsmöglichkeiten des Betriebsrats zur Lärmminderung hat. Wir werden praxisnahe Beispiele und Erfahrungswerte der Teilnehmenden diskutieren, um dabei zu helfen, dass der Betriebsrat seine Rolle zur Sicherung guter Arbeit auszufüllen kann.

Tagesordnung:

  • Begrüßung
  • Lärm-Folgen und betriebliche Umgangsstrategien
  • Berufsgenossenschaft Holz/Metall: Präventionsempfehlungen und Unterstützungsangebote
  • Überblick zu den Vorgaben des Arbeitsschutzes
  • Mitbestimmungs- und Handlungsmöglichkeiten des Betriebsrates
  • Diskussion über praxistaugliche Lösungsansätze für die Betriebe

Referenten: Tom Arnold (IG Metall Leipzig), Herr Wagner (Berufsgenossenschaft Holz / Metall), Marcel Thiel (IMU-Institut)

Wir bitten euch uns die Anmeldungen unter dem Link https://forms.office.com/e/CWAwj9VE3Y bis zum 2. August 2024 zukommen zu lassen. Für Rückfragen stehen wir gern zur Verfügung.

 

Die Veranstaltung entspricht den Bedingungen des § 37.6 BetrVG, d. h., der Betriebsrat hat über die Teilnahme zu beschließen und dem Arbeitgeber Mitteilung über die zeitliche Lage und die freizustellende(n) Person(en) zu machen. Unter dieser Voraussetzung hat der Arbeitgeber Entgelt weiter zu zahlen und anfallende notwendige Kosten (Fahrtkosten, Spesen) in betriebsüblichem Umfang zu erstatten. Es werden keine weiteren Seminargebühren erhoben.

Aufgrund der Räumlichkeit ist nur eine beschränkte Teilnehmeranzahl möglich, deshalb ist eine vorherige Anmeldung bei uns erforderlich. Eine Teilnahme kann nur nach Teilnahmebestätigung durch die Geschäftsstelle der IG Metall Leipzig erfolgen!

Diese Betriebsrätekonferenz ist eine gemeinsame Veranstaltung der IG Metall Geschäftsstelle Leipzig, dem Netzwerk ARBEIT UND INNOVATION und dem Projekt MoLeWa „Mobilität Leipzig im Wandel“ beim Berufsfortbildungswerk Gemeinnützige Bildungseinrichtung des DGB GmbH (bfw).

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